In Schleswig-Holstein besteht seit dem April 2005 eine Rauchmelderpflicht (§ 49 Abs. 4 LBO-SH). Die Eigentümer der Häuser sind für den Einbau zuständig, der Mieter oder unmittelbare Besitzer der Wohnung muss hingegen die Betriebsbereitschaft sicherstellen. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt dies selbst.
Die Pflicht betrifft alle Neubauten, Umbauten und auch Bestandsbauten.
Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern mit CE-Kennzeichnung die nach DIN 14604 eingesetzt werden. Die Anzahl und Anordnung dieser ergibt sich aus der DIN 14676 (Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung). Die gesetzgebenden Landesparlamente haben weitgehend übereinstimmend die Formulierung aus der DIN-Norm übernommen. Demnach sind in Wohnungen Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Flure, welche als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Rauchmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Rauchwarnmelder müssen einen ungehinderten Zugang des Brandrauches ermöglichen
keine Installation in stark zuggefährdeter Umgebung( z.B. Klimaanlage )
ein Rauchwarnmelder je Raum (bei einer Fläche unter 60qm - bei größeren Räumen sind mehrere Rauchwarnmelder erforderlich )
maximale Einbauhöhe 6m
dauerhafte Montage an der Decke, mind. 0,5m von den Wänden entfernt
bei offenen Verbindungen mehrerer Geschosse ist mind. auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren
Konsequenzen bei Nichteinhaltung Eigentümer oder Mieter sind nach der jeweiligen Bauordnung verpflichtet Brandmelder anzubringen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen und kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann dies verheerende Folgen haben. Zum einen stellt dies eine baurechtliche Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Nachrüstauflage verbunden werden kann. Im schlimmsten Fall wird das Bauamt eine Ersatzvornahme einleiten und damit unmittelbaren Zwang ausüben. Weiterhin verliert der Eigentümer oder Mieter den Versicherungsschutz, wenn ein Brandfall eintritt. Zivilrechtliche Ansprüche aufgrund von Mitverschulden sind ebenso wenig ausgeschlossen, wie strafrechtliche Konsequenzen, wenn bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen. Daher sollte dafür Sorge getragen werden, mit vergleichsweise geringem Aufwand, nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen vor Schaden zu schützen.
Hier noch ein paar Fakten:
pro Jahr sterben alleine in Deutschland ca. 600 Menschen durch die Folgen von Bränden, 60.000 werden verletzt, 6.000 sogar schwer
rund 80 Prozent aller Brandopfer sterben in Ihrer eigenen Wohnung
circa ein Drittel der Brandopfer sind Kinder
die häufigste Brandursache sind technische Defekte an elektrischen Geräten (Kabelbrände, Kurzschlüsse, usw.)
95 Prozent der Brandtoten sterben nicht durch Flammen, sie ersticken vorher im giftigen Qualm
65 Prozent aller Brände finden tagsüber statt
jedoch entstehen 70 Prozent der tödlichen Brände zwischen 23 und 7 Uhr, das heißt wenn Sie schlafen!
Und wenn Sie nun immer noch denken: „Macht nichts, bei mir brennt es eh nicht und wenn, dann bekomme ich das auch mit. Das riecht man ja und mein Hund weckt mich entgültig.“ Dann sind Sie auf dem Holzweg. Bei Bränden bilden sich unzählige giftige Gase die zum größten Teil geruchslos sind. Diese Gase, wie zum Beispiel Kohlenmonoxid oder Kohlendioxid, inhalieren Sie im Schlaf unbemerkt. Wenige Atemzüge können ausreichen um die gefährlichen Gase in die Lunge zu transportieren. Sie sterben in weniger als drei Minuten.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich die Anschaffung und Montage von Rauchmeldern sofern Sie noch keine montiert haben. Rauchmelder sind die einzig verlässlichen Instrumente, die einen Brand frühzeitig erkennen können und mit einem unüberhörbaren Alarmsignal signalisieren. So bleibt Ihnen noch genug Zeit, Ihre Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen!
Um sicherzugehen, dass Sie einen verlässlichen Rauchwarnmelder erwerben, achten Sie auf das "VdS"-Prüfsiegel. Diese Warnmelder wurden vom "Verband der Sachversicherer" (VdS) geprüft, sie schlagen auch schon bei niedrigen Rauchkonzentrationen an. Aufwändige Bauarbeiten sind zur Montage oft nicht notwendig. Es gibt spezielle Klebepads zu kaufen oder eine kleine Schraube und der Melder hält an der Decke.
Geht die Energie zur Neige, meldet sich das Gerät frühzeitig mit einem kurzen Erinnerungspiep. Nicht zu laut und nervig, aber auf Dauer in einem Raum auffällig.
Übrigens, für Gehörlose gibt es Rauchmelder von Ihrer Krankenkasse ( link )
Diese Rauchwarnmelder warnen zusätzlich über einem akustischen, optischen und vibrierenden Alarm .
Funkvernetzung von Rauchmeldern
Miteinander vernetzte Melder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird. Wichtig: Es können nur Melder innerhalb der gleichen Meldergruppe vernetzt werden.
Funkrauchmelder sind entweder durch Funk untereinander vernetzt oder durch Funk an eine Zentrale angeschlossen. Funkrauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl am Melder selbst, als auch über die Zentrale.
Vorteile auf einen Blick:
Auch weit entfernte oder wenig genutzte Räume werden überwacht und vor einem Brandherd in entfernten Räumen wird sofort gewarnt.
Keine Kabelverlegung, kein Schmutz durch "Plug & Play" in 230V-AC-Steckdose!
Die Melder sind sofort betriebsbereit.
Verschiedene Gefahrenmelder einsetzbar: Feuer, Gas, Wasser, Hitze ...
Haben Sie nun noch Fragen zum Thema Rauchmelder? Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Feuerwehr, Ihrem Schornsteinfeger und aber auch auf der Website "Rauchmelder retten Leben"!
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